Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0. Allgemeines
1.1. Allen unseren Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende verbindliche Allgemeine Geschäftsbedingungen – im folgenden kurz AGB genannt – zugrunde.
Diese AGB gelten für alle – auch für zukünftige – Geschäfte mit einem Kunden. 1.2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 1.4. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. 1.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.
2.0. Angebot / Vertragsabschluss 2.1. Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn unsere Auftragsbestätigung unterfertigt und an uns zurückgestellt wurde. Unsere AGB treten hiermit automatisch in Kraft.
2.2. Liefern wir dennoch aufgrund mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Bestellungen (per Fax oder Post), so kann sich der Kunde nicht darauf berufen, dass alle Abschlüsse, Vereinbarungen und so weiter für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung aufgrund mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Bestellungen (per Fax oder Post) gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler oder Missverständnisse verursachter Falschlieferungen zu Lasten des Kunden.
3.0. Vermietung 3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern. 3.2. Der Kunde hat das Eigentum des Vermieters an den Mietgegenständen zu respektieren und sollte gegen den Kunden eine Exekution geführt werden, hat er darauf hinzuweisen, dass die Mietgegenstände sich nicht in seinem Eigentum befinden. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. 3.3. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nach Vereinbarung erfolgen. Der Mietpreis bezieht sich in der Regel auf einen Nutzungstag (Veranstaltungstag = Nutzungstag). Angebrochene Nutzungstage werden als voller Tag gerechnet.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird. Die Bedienung der Geräte ist ausschließlich dem Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person erlaubt. Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Mietgegenstandes hat der Kunde in voller Höhe zu haften. Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
3.5. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes. 3.6. Schadensersatzansprüche des Kunden jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere verspäteter oder nicht erfolgter Anlieferung gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. 3.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. 3.8. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Sollten die Mietgegenstände nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird eine Reinigungspauschale von Euro 30,– verrechnet. Nicht ordentlich gewickelte Kabel werden bei Rückgabe mit Euro 1,–/pro Kabel verrechnet. 3.9. Wird ein bereits erteilter Auftrag aus welchem Grund auch immer storniert, ist eine Stornogebühr von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen, wird er innerhalb von 5 Werktagen vor Vertragsbeginn storniert, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen, wird er innerhalb von 3 Werktagen vor Vertragsbeginn storniert, ist eine Stornogebühr in der Höhe von 75% der vereinbarten Gebühren zu zahlen. Wird ein Auftrag am Tag des Vertragsbeginns storniert, so muss der Mieter die vereinbarten Kosten der Miete bezahlen, nicht jedoch eine eventuell unterlassene Lieferung. 3.10. Werden Mietgegenstände ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
4.0. Veranstaltungen 4.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns die gewünschten Informationen, Anlagen (Überdachungen, usw. … ) sowie Ausstattungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die benötigte elektrische Energie.
4.2. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
4.3. Sollte es bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht gewährleistet sein, das Mietgegenstände im trockenen Zustand bleiben, kann die Veranstaltung von Seiten des Vermieters abgebrochen werden, oder die unvorhergesehene zusätzliche Belastung der Mietgegenstände wird dem Kunden als Aufpreis in Rechnung gestellt. Alle Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Einbußen bei Einnahmen, irgendwelcher Art, auch von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet eventuell anfallende AKM-Gebühren selbst zu übernehmen und abzuführen.
5.0. Zahlung 5.1. Der endgültige Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug zu leisten. Skontoabzug für sofortige Zahlung ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Nicht berechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. 5.2. Der Betrag ist ausschließlich per Überweisung an das unten angeführte Konto der jeweiligen Rechnung zu tätigen. 5.3. Das Zahlungsziel ist mit jeweils 7 Tagen brutto festgelegt. 5.4. Bei Zahlungsverzug wird die offene Rechnung, unter schriftlicher Einräumung einer angemessenen Nachfrist, an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die anfallenden Verzugszinsen von 10% p.a. sowie die Mahn- und Inkassospesen sind vom Kunden zu übernehmen.